Datenschutz und AGB
Speicherung personenbezogener Daten
Den Schutz Ihrer persönlichen Daten nehmen wir sehr ernst und halten uns an das Datenschutzgesetz (Bundesdatenschutzgesetz, BDSG und Datenschutz-Grundverordnung DSGVO). Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang gespeichert. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft. Falls Daten an Dritte weitergegeben werden (z.B. im Rahmen des Einsatzes bestimmter Plugins von Google und anderen Anbietern), finden Sie ausführliche Informationen dazu auf dieser Seite. Den Wortlaut der DSGVO mit Begriffsklärungen und ausführlichen Beschreibungen Ihrer Rechte finden Sie hier: Datenschutz-Grundverordnung
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung auf dieser Homepage erfolgt durch die Inhaberin der Homepage: Heidrun Ullmann
Kontaktformulare und andere Formulare
Falls Sie auf meiner Homepage die Möglichkeit haben, personenbezogene Daten (z.B. Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren Namen und Ihre Anschrift in einem Kontaktformular) einzugeben, ist die Preisgabe dieser Daten Ihrerseits als Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Personenbezogene Daten die Sie in Formularen eingeben, werden per SSL verschlüsselt übertragen.
Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht auf Widerruf, Widerspruch und Löschrecht
Sie haben jederzeit das Recht auf kostenfreie Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Ebenso haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit und auf die Einschränkung der Verarbeitung sowie auf den Widerruf bisheriger Einwilligungen. Wenn Sie Fragen haben oder Auskunft wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns. Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum. Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht beim jeweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz. Außerdem haben Sie das Recht, alle von Ihnen gespeicherten Daten löschen zu lassen oder berichtigen zu lassen sowie der Verarbeitung zu widersprechen sofern nicht andere gesetzliche Vorschriften eine Aufbewahrung vorschreiben oder eine Änderung verbieten.
Rechtgrundlage Art. 13, 15, 16, 17, 18, 20, 21 DSGVO.
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Nutzung sozialer Netze (Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn, WhatsApp) - entfällt
– keine Nutzung
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Newsletter - entfällt – keine Nutzung
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Rechtsgrundlage der Verarbeitung: DSGVO Art. 6, Abs. 1, Buchstabe a
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Rechtsgrundlage der Verarbeitung: DSGVO Art. 6, Abs. 1, Buchstabe f
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Gemäß der einschlägigen Gesetzgebung und der DSGVO hat Seitenbesucher in Bezug auf seine personenbezogenen Daten, die über diese Google Analytics Datenverarbeitung verarbeitet werden, bestimmte Rechte. Insbesondere hat er ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Datenübertragbarkeit bzw. Löschung seiner Daten und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Der Seitenbesucher hat bezüglich bestimmter Verarbeitungen seiner Daten auch das Recht auf Widerspruch. Zur Wahrnehmung dieser Betroffenenrechte bezüglich der Google Analytics Datenverarbeitung auf dieser Seite, kann sich ein Betroffener(Seitenbesucher) jederzeit an Jimdo(Jimdo GmbH [email protected]) oder den Seitenbetreiber wenden.
AGB
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung der Hebamme und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehung zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach
§134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens - 24 Stunden vor dem Termin per Mail an die Hebamme - abgesagt werden, stellt die Hebamme ihre entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
(5) Da die Hebamme in der Geburtshilfe tätig ist, kann es zu kurzfristigen Terminverschiebungen oder Ausfällen kommen. In diesem Fall verpflichtet sich die Hebamme, sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten schnellstmöglich zu melden und zeitnah einen Ersatztermin zu ermöglichen.
Wichtig:
Schauen Sie VOR JEDEM TERMIN/ KURS in Ihr E-Mail Fach. Die Hebamme teilt Ihnen diese Information ausschließlich per Mail/ Rundmail mit.
WOCHENBETT-BESUCHE: hierfür gibt Ihnen die Hebamme ein Zeitfenster von 2 Stunden ( beispielsweise zw. 10 - 12 Uhr ). Die Hausbesuche sind schwierig bezüglich der Pünktlichkeit zu setzen!
(6) Um die Planbarkeit der Arbeit der Hebamme gewährleisten zu können, aber vor allem dem Qualitätsstandard und der vollumfänglichen Betreuung und der Pflichten nachzukommen, sind folgende Termine verpflichtend für die Leistungsempfängerin wahrzunehmen:
(6.1) Schwangerschaft
> die Hebamme plant mind. 4 Kontakte mit der Leistungsempfängerin während der Schwangerschaft, wenn eine HAUSGEBURT geplant ist - unabhängig, ob eine Vorsorge stattfindet.
Sofern keine Vorsorge gänzlich bei der Hebamme oder im Wechsel mit dem Frauenarzt gewünscht ist, dienen diese Termine zur Vorbereitung auf die Geburt und des Wochenbettes.
> Für „Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden“ rechnet die Hebamme 45 Minuten Zeit ein. Bei Terminen mit Schwangerschaftsvorsorge sind es bis zu 30 Minuten.
(6.2) Wochenbett
> der erste Wochenbettbesuch erfolgt einen Tag nach der Entlassung aus der Klinik oder direkt nach einer Hausgeburt noch am gleichen nach der Hausgeburt.
> zwischen dem 1. und 10. Tag nach der Geburt wird die Leistungsempfängerin mindestens einmal proTag besucht. 2 Besuche täglich – bis einschließlich 10. Wochenbett Tag sind von den gesetzlichen KK gestattet.
> in der 2. Wochenbett-Woche erfolgt der Besuch alle 2 Tage oder bei Bedarf öfter.
> in der 3. Wochenbett-Woche erfolgen zwei Besuche - je nach Bedarf öfter.
> zwischen der 4. - 8. Wochenbettwoche bestellt die Hebamme die Familie in die Hebammenpraxis ein.
> der erste Wochenbett-Besuch dauert bis 45 Minuten, später plant die Hebamme 25 Minuten Zeit ein.
> darüber hinaus ist die Hebamme telefonisch und/ oder Telefonie erreichbar.
> Kontaktieren Sie die Hebamme weiterhin über E-Mail > [email protected]
(6.3) ambulante Geburt ( Erster Besuch am Tag der Geburt )
> bei einer ambulanten Geburt wird eine Rufbereitschaftspauschale erhoben. Der Betrag wird von den meisten Krankenkassen erstattet. Fragen Sie im Vorfeld bei Ihrer KK an. Sie erhalten eine Rechnung über die Rufbereitschaftspauschale.
(6.4) geplante Hausgeburt
> Bei der geplanten Hausgeburt wird für die 5-wöchige Rufbereitschaft eine Rufbereitschafts-Pauschale erhoben.
Sie erhalten die Rechnung für die Rufbereitschaftspauschale ca. 1-2 Wochen VOR dem Beginn der Rufbereitschaft – von der Hebamme, die das AUFKLÄRUNGSGESPRÄCH für die HAUSGEBURT durchführt.
Bitte erfragen Sie den aktuellen Beitrag für diese Wahlleistung!
Die gesetzlichen KK sind NICHT verpflichtet, sich finanziell daran zu beteiligen! In den meisten Fällen unterstützen die gesetzlichen KK mit einem individuellen Betrag. Bitte erfragen Sie den Zuschuss bei Ihrer KK unter dem Begriff: RUFBEREITSCHAFTSPAUSCHALE FÜR GEPLANTE HAUSGEBURT.Sie erhalten eine Rechnung über diese Wahll
4. Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
(1) a) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
> mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
> mehr als 20 Besuche zwischen dem 1. und 10. Tag nach der Geburt
> mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und 8
Wochen nach der Geburt
> Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der
leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird (25 km). Das Wegegeld beträgt ab dem 25. Kilometer
0,81 € / Kilometer – nachts 1,11 €/ KM
b) falls keine gültige Mitgliedschaft bei der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann
c) falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen
Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, werde ich die Hebamme über alle Leistungen informieren, die
ich bei einer Kollegin in Anspruch nehme bzw. in Anspruch nahm.
d) die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer
Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
5. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen
gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese
sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die
Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden
schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor,
die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese
Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab,
sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen
verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser
AVB verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der
Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst
dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 3,- Euro berechnet
werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist
ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine
angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
DIESE ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN TRETEN MIT DER UNTERSCHRIFT DES BEHANDLUNGSVERTRAGES IN KRAFT.